Allgemeine Fragen zur Regelaltersrente und Rentenirrtümern

Irrtum: „Die Rente kommt automatisch“

Wenn Sie ab 1964 geboren sind und das aktuell gültige Alter für die Regelaltersrente (dann 67 Jahre) erreicht haben, kommt die Altersrente nicht automatisch, sondern Sie müssen diese mindestens drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt schriftlich oder online beantragen. Das frühstmög-liche Datum für die Regelaltersrente ist immer der 1. des Folgemonats nach Ihrem dann 67. Geburt-stag. Zur Online-Beantragung benötigen Sie keine besonderen technischen Voraussetzungen, sondern lediglich Ihre Rentenversicherungsnummer und diesen Link: https://www.eservice-drv.de/eantrag/anmeldung-ohne-karte.seam?conversationId=322110 . Sind Sie sich unsicher und wünschen sich fachkundige Unterstützung, können Sie Ihren Rentenantrag auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen – oder – Sie kommen zu uns. Bedingung für die Regelaltersrente ist lediglich das Erfüllen der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, das Erreichen des entsprechenden Alters sowie – natürlich – ein Antrag. 

Ein weiterer häufig bestehender Irrtum vieler Beschäftigter ist, dass sie spätestens mit dem Er-reichen ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen müssen. Das stimmt jedoch nicht!

Solange man sich gut fühlt und gesund ist, kann es sinnvoll sein, über das reguläre Rentenein-trittsalter hinaus zu arbeiten. Für jeden Monat, den Sie länger beschäftigt sind und Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen, steigt die Höhe Ihrer späteren Altersrente.

Zusätzlich erhalten Sie Zuschläge in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch keine Rente beziehen, obwohl die allgemeine Wartezeit bereits erfüllt ist. Planen Sie beispielsweise, Ihre Rente erst ein Jahr nach dem Erreichen Ihrer regulären Alters-grenze zu erhalten, wird Ihr erworbener Rentenanspruch um 6 Prozent höher ausfallen (12 Monate x 0,5 Prozent).