Der Herbst naht, es wird kühler und die Heizungen kommen wieder zum Einsatz.

Dieses Jahr ist dies geprägt von der Sorge, wie mit den gestiegenen Gaspreisen umgegangen werden kann.

Wir möchten eine kleine

Orientierung zu wichtigen Fragen

bieten, denn das Gas wird knapp und teuer. Die deutlich gesunkene Einspeisung des Gases aus Russland muss durch andere Lieferungen ersetzt werden. Der Gaspreis ist kräftig angestiegen, wie mit der  Gasumlage umgegangen werden wird, entscheidet sich erst diese Woche. Eine für viele von uns enorme finanzielle Belastung.

„Die Gasumlage ist am 15. August 2022 auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt worden. Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr würde eine jährliche Umlage von 520 Euro brutto zahlen – vorausgesetzt, die Umlage bleibt unverändert auf dem aktuellen Niveau.“
(https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138)

Mit Geld können wir Ihnen leider auch nicht helfen, aber wir können Ihnen schnell eine Beratung anbieten, um mit evtl. Gasschulden umzugehen.

Was tun, wenn man Strom und Gas nicht mehr bezahlen kann?

  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Gaszähler und dokumentieren Sie dies.
  • Auch wenn es schwer fallen sollte, öffnen Sie unbedingt alle Briefe Ihres Gasversorgers und lesen Sie diese sorgfältig. Wenn hier bei Fragen oder Probleme auftauchen, stehen wir Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
  • Lassen Sie evtl. Mahnungen auf keinen Fall liegen, sondern holen Sie sich sofort Hilfe bei uns oder einer anderen Schuldnerberatung.

    „Sofern Sie mit zwei Abschlagszahlungen und mindestens 100 Euro in Verzug sind, kann der Energieversorger bei Ihnen sperren. Hierfür muss er Ihnen jedoch zunächst eine Sperrandrohung vier Wochen vorher und eine weitere Sperrankündigung acht Tage vorher schicken. Er ist zudem verpflichtet, Ihnen vorher eine Ratenzahlung anzubieten.“ (s.o.) 

Damit es nicht zu einer Sperrung kommt, unterstützen wir Sie mit unserem Wissen und Erfahrungen.

  • Wenn es möglich ist, legen Sie schon jetzt vorsorglich Geld für höhere Abschläge und Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zurück.

Scheuen Sie sich nicht,
Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Inflation und die damit verbundene Preise bringt viel Haushalte an die finanzielle Belastungsgrenze, dies hat nichts mit Misswirtschaft oder schlechter Haushaltsführung zu tun. 

„Wir rechnen damit, dass wegen der deutlichen Preissteigerung perspektivisch bis zu 60 Prozent der deutschen Haushalte ihre gesamten verfügbaren Einkünfte – oder mehr – monatlich für die reine Lebenshaltung werden einsetzen müssen“, sagte Sparkassen-Präsident Helmut Schleweis“
(https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article240576763/Inflation-Mehrheit-der-Deutschen-kann-nichts-mehr-sparen.html)

Mit der September-Abrechnung wird allen berufstätigen Personen ein weiterer Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro brutto ausgezahlt. Leider wurde versäumt, die Unpfändbarkeit klar im Gesetz zu regeln. Die Freigabe dieses Betrags über eine P-Konto-Bescheinigung ist wegen der fehlenden gesetzlichen Regelung nicht möglich. Wer von Ihnen gepfändet wird, kann einen Antrag auf Freigabe der Energiepreispauschale beim Gericht beantragen, jedoch entscheidet das Gericht individuell über jeden einzelnen Antrag. Wir unterstützen Sie gerne dabei. 

Quellen: