Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM genannt überhaupt?

Manche Arbeitnehmer können lange Zeit nicht arbeiten, weil sie eine längere oder schwere Krankheit oder einen Unfall hatten. Manchmal braucht es danach Zeit, sich wieder ins Arbeitsleben einzugewöhnen oder bestimmte Veränderungen am Arbeitsplatz, damit das gelingt. Dabei sollte der Arbeitgeber Mitarbeiter unterstützen, dafür gibt es das BEM. Das BEM ist aber auch dafür da, dass Mitarbeiter weniger erkranken oder um Arbeitsunfälle zu reduzieren. Mit dem BEM können Firmen auf gute, gesunde und sichere Arbeitsplätze achten. Dann werden Mitarbeiter weniger krank und die Unfallgefahr verringert sich. Seit 2004 ist es gesetzlich geregelt, dass Firmen ein BEM anbieten müssen.

Für wen ist das BEM?

Wenn Mitarbeiter in einem Jahr wegen Krankheit über 6 Wochen nicht arbeiten konnten, oder zwar kürzer, aber öfter und insgesamt mindestens 6 Wochen krank waren, muss die Firma ein BEM anbieten. Der Mitarbeiter/BEM-Berechtigte kann selbst entscheiden, ob er das BEM in Anspruch nehmen möchte oder nicht?

Ziele des BEM

  • Die Gesundheit eines Arbeitnehmers soll erhalten und gefördert werden.
  • Die Arbeitsunfähigkeit soll möglichst überwunden werden.
  • Einer erneuten Arbeitsunfähigkeit soll vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.
  • Eine mögliche krankheitsbedingte Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses soll beseitigt bzw. gemindert werden.
  • Die Umsetzung dieser Ziele soll im Gespräch mit allen am Prozess Beteiligten erfolgen.

Wie macht man ein BEM?

In der Verantwortung steht der Arbeitgeber. Er kann innerbetrieblich eine Einzelperson, einen so genannten BEM-Beauftragten mit der Durchführung des BEM betrauen. Der Arbeitgeber bleibt aber für den gesamten Ablauf verantwortlich. Der BEM-Beauftragte erhält fortlaufend Infos über alle Mitarbeitenden, die über 6 Wochen nicht arbeiten konnten. Diese Person tauscht sich mit den betroffenen Mitarbeitern aus, mit dem Ziel, dass Betroffene es zukünftig schaffen, ihre Berufstätigkeit wieder aufzunehmen. Gemeinsam findet man heraus, wie der Arbeitgeber dabei helfen kann, was an Unterstützung gebraucht wird oder möglich ist etc.

Der Beschäftigte kann entscheiden, ob er am BEM teilnimmt. Will der das, bespricht man gemeinsam was mögliche Ursachen für die Langzeiterkrankung sein könnten und überlegt gemeinsam, wie man den Mitarbeiter im Unternehmen zukünftig besser unterstützen kann, damit einer weiteren Erkrankung vorgebeugt wird. 

Zeitpunkt des BEM-Angebots

Das BEM ist kein Krankenrückkehrgespräch. Das bedeutet: Das BEM setzt bereits früher an und zwar am besten nach Abklingen der Akuterkrankung. Bei längerfristigen Erkrankungen ist in den meisten Fällen ein durchgehender Kontakt zwischen BEM-Beauftragtem und Mitarbeiter ratsam. So kann am besten eingeschätzt werden, wann realistisch über die Zukunft im Betrieb nachgedacht werden kann. Es gilt, so früh wie möglich ein Erstgespräch zu führen Dann bleibt ausreichend Zeit, möglicherweise erforderlichen Maßnahmen vor der Rückkehr aus der Erkrankung durchzuführen oder zumindest einzuleiten.

Wer macht das BEM?

Große Firmen können ein so genanntes BEM-Team gründen. Dieses Team kann das BEM planen und umsetzen. Welche Personen gehören dem BEM-Team an? In jedem Fall gehört dazu:

Die Unternehmensleitung, bzw. deren Vertretung, eine Person vom Betriebs- oder Personalrat sowie eine Vertretung für schwerbehinderte Mitarbeiter.

Diese Personen können in der BEM-Gruppe sein:

  • Ein Betriebsarzt
  • Eine Sicherheitsfachkraft
  • Ein Disability-Manager (ein Experte für Mitarbeiter, die lange Zeit nicht arbeiten konnten) 
  • Ein Gleichstellungsbeauftragter
  • Ein Datenschutzbeauftragter
  • Ein Suchtberater

In kleinen Firmen kümmert sich meist nur eine Person aus der Personal-Abteilung um das BEM. Es besteht immer die Möglichkeit, das eine Vertrauensperson des Mitarbeiters hinzukommt. Firmen können für das BEM auch firmenfremde Fachleute hinzuziehen.

Woher weiß man, ob das BEM erfolgreich war?

Eine gewisse Zeit nach dem BEM sollte das Unternehmen prüfen:

  • Haben ggf. umgesetzte Änderungen geholfen?
  • Kann der Mitarbeiter wieder gut arbeiten?
  • Gibt es weitere Veränderungen, die notwendig sind?

Hierzu kann der Mitarbeiter noch einmal befragt werden. Vielleicht hat das Unternehmen im Rahmen des BEM auch für alle Mitarbeitenden etwas geändert oder plant es noch. Dann kann sie z. B. eine allgemeine Mitarbeiterbefragung durchführen. Mit den Ergebnissen aus dieser Befragung kann das Unternehmen überprüfen, was zukünftig verbessert werden kann oder ob die durchgeführten Veränderungen erfolgreich waren.

Wer mehr wissen will:

https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Gesundheit_im_Betrieb/Betriebliches_Eingliederungsmanagement_VBG_Fachwissen.pdf?__blob=publicationFile&v=3