Stellen Sie sich vor: Nach einem schweren Unfall, einer langen Krankheit oder einer Operation sind Sie schon über ein Jahr im Krankengeld – und nun läuft es aus. Viele kennen diese unsichere Phase, in der Sie sich fragen: „Was passiert jetzt mit meinem Einkommen?“ Gute Nachricht: Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und es gibt einen klaren Weg weiter.

Wenn das Krankengeld nach maximal 78 Wochen inkl. Lohnfortzahlung ausläuft („Aussteuerung“), bleibt Ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber bestehen. Obwohl der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist, führt dies nicht automatisch zu einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann nicht allein wegen der Aussteuerung kündigen – der Kündigungsschutz (z. B. nach § 1 KSchG bei >6 Monaten Beschäftigung) gilt unverändert weiter. Achtung: Bei langer Krankheit prüft der Arbeitgeber ggf. personelle oder betriebliche Gründe, aber das Krankengeld selbst ist kein Kündigungsgrund. Ab dem Folgetag können Sie nahtlos Arbeitslosengeld I (ALG I) bei der Agentur für Arbeit beantragen – bitte das Aussteuerungsschreiben Ihrer Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit vorlegen. Wichtig: Sie müssen sich arbeitsmarktfähig zeigen, auch bei anhaltender Krankheit.

So läuft der Übergang ab

  • Frühzeitig handeln: Ca. zwei – drei  Monate vor Auslaufen zur Arbeitsagentur gehen (Termin online unter arbeitsagentur.de oder vor Ort). Krankenkassenbescheid mitbringen.

  • Voraussetzungen prüfen: Mindestens 12 Monate Beiträge in den letzten 30 Monaten (Krankengeld zählt mit). Bei Krankheit hilft die Nahtlosigkeitsregelung.

  • Nach dem Antrag: Die Agentur prüft individuell. Jede Krankschreibung melden. Dauer ALG I: 6–24 Monate, je nach Alter und Beitragszeit.


Wichtige Begriffe kurz erklärt
Nahtlosigkeit: § 145 SGB III – ALG I direkt nach Krankengeld, auch bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit.

Arbeitslosengeld I: Ca. 60 – 67 % des Nettoeinkommens für Versicherte.

Arbeitsmarktfähig: Bereitschaft für Jobs ab 15 Std./Woche.



Häufige Fragen

Wie hoch ist ALG I? Basierend auf den letzten 12 Monaten (ca. 60 – 67 % Netto). Rechner auf arbeitsagentur.de.

ALG I und Krankheit? Weiter möglich, aber jede Arbeitsunfähigkeit melden.



Wir helfen Ihnen gerne weiter und begleiten Sie in diesem Prozess.